Dieter Kunz Rechtsanwalt in Lübeck Fachanwalt für Sozialrecht
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Herzlich Willkommen auf meiner Website!

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt mit fachanwaltlicher Spezialisierung auf das Sozialrecht oder einfach nur ein paar Infos zu diesem interessanten Rechtsgebiet?

 

Beides finden Sie hier - und hier:

Vorab eine Anmerkung zu Google-Bewertungen:

 

Grds. freue ich mich über positive Bewertungen, negative nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. Da es immer wieder Menschen gibt, denen man entweder nichts recht machen kann oder die schlicht bösartig sind und ihre eigene Beschränktheit (menschlich und fachlich!) nicht zu erkennen oder sich einzugestehen vermögen, habe ich mich entschieden, auf negative Bewertungen grds. nicht zu reagieren, selbst wenn dies zu einem falschen Eindruck von mir, meiner Qualifikation oder meinem Engagement für meine Mandanten führen kann. Wer sich vom positiven Gegenteil überzeugen möchte, sollte mich einfach mal kontaktieren.

 

Zurück zum Thema:

 

Sozialrecht betrifft jeden von uns, ob als Leistungsempfänger, Beitrags- oder Steuerzahler, Elternteil oder Kind, ob als junger oder alter Mensch, ob in gesicherten oder schwierigen Verhältnissen, ob von Armut bedroht oder Rückgriffsansprüchen auf das Vermögen ausgesetzt; millionen Menschen sind im Sozialsektor beschäftigt, hunderttausende Selbstständige, Einrichtungen und Dienste erbringen Leistungen "auf Rechnung" der Sozialleistungsträger.

 

Neben den sog. fünf Säulen der Sozialversicherung

 

Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

 

gehören unter anderem auch die Leistungen der/des

 

Grundsicherung für Erwerbsfähige (Alg II)

Sozialhilfe

Kinder- und Jugendhilfe

BAföG

Wohngeldes

Kindergeldes

Eltern- und Betreuungsgeldes

Soldatenversorgung

Opfer-, Infektions- und sonstige Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz)

 

zum weiten Feld des Sozialrechts.

 

In der Regel werden Sozialleistungen nur auf Antrag gewährt und ihrer Bewilligung geht ein aufwändiges Verwaltungsverfahren voraus. Wegen des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 Abs.1 SGB X) sollten Sie bis zu einer Entscheidung über Ihren Antrag normalerweise keiner anwaltlichen Hilfe benötigen.

 

Was aber, wenn

  • Ihnen die gewünschte Leistung versagt wird,
  • Sie eine Frist versäumt haben,
  • die Behörde fehlende Mitwirkung behauptet,
  • Ihr Antrag "in der Wartschleife hängt",
  • Mehrbedarfe ungedeckt bleiben,
  • Arztbriefe oder andere Beweismittel ignoriert werden,
  • Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens bestehen,
  • Sie sich eine Leistung zunächst selbst beschaffen müssen?

Und was, wenn nur durch eine vorläufige gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren erhebliche Nachteile abgewendet werden können?

 

Dann könnte sich Rechtsrat für Sie lohnen!

 

Sobald eine nachteilige Verwaltungsentscheidung gegen Sie ergeht, spätestens nach einem abschlägigen Widerspruchsbescheid sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten! Oft ist der Weg zum Gericht in diesen Fällen unvermeidbar.

Zwar dürfen Sie sich vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten, vor denen Sozialleistungen einzuklagen sind, erstinstanzlich selbst vertreten, aber die Erfahrung zeigt, dass man sich mit der beklagten Behörde nie "auf Augenhöhe" befindet.

 

Mein Anliegen und meine Leistung für Sie ist, zunächst über das Bestehen oder auch Nichtbestehen eines Sozialleistungsanspruchs zu beraten, um dann dessen Durchsetzung zum Erfolg zu verhelfen.

 

!! Die hier über das Sozialrecht gegebenen Hinweise und Erläuterungen erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ersetzen sie eine persönliche Beratung. Auch können sich die Informationen nie auf Ihren konkreten Einzelfall beziehen, daher eignen sie sich nicht zur Herleitung von Ansprüchen gegen einen Sozialleistungsträger oder gar gegen mich!!

Dieter Kunz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Hartengrube 28
23552 Lübeck

Telefon: 0451 / 70988840

FAX: 0451 / 70988841

e-Mail: info@ra-kunz-hl.de

 

Termine nach Vereinbarung

Zulassungs- u. Aufsichtsbehörde:
Schleswig-Holsteinische RAK
Gottorfstr.13, 24837 Schleswig
 
Für meine anwaltliche Tätigkeit gelten die Regelungen der BRAO und BORA sowie des RVG, die als Download auf der Website der BRAK verfügbar sind.

 

Allgemeine Information nach § 36 VSBG:

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchtr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.

Ich bin grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungs-verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechts-anwaltschaft teilzunehmen.

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Berufshaftpflicht:

R+V Allgemeine Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

USt-IdNr.: DE 295012268

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