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Sie suchen einen Rechtsanwalt mit fachanwaltlicher Spezialisierung auf das Sozialrecht oder einfach nur ein paar Infos zu diesem interessanten Rechtsgebiet?
Beides finden Sie hier - und hier:
Sozialrecht betrifft jeden von uns, ob als Leistungsempfänger, Beitrags- oder Steuerzahler, Elternteil oder Kind, ob als junger oder alter Mensch, ob in gesicherten oder schwierigen Verhältnissen, ob von Armut bedroht oder Rückgriffsansprüchen auf das Vermögen ausgesetzt; millionen Menschen sind im Sozialsektor beschäftigt, hunderttausende Selbstständige, Einrichtungen und Dienste erbringen Leistungen "auf Rechnung" der Sozialleistungsträger.
Neben den sog. fünf Säulen der Sozialversicherung
Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
gehören unter anderem auch die Leistungen der/des
Grundsicherung für Erwerbsfähige (Alg II)
Sozialhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
BAföG
Wohngeldes
Kindergeldes
Eltern- und Betreuungsgeldes
Soldatenversorgung
Opfer-, Infektions- und sonstige Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz)
zum weiten Feld des Sozialrechts.
In der Regel werden Sozialleistungen nur auf Antrag gewährt und ihrer Bewilligung geht ein aufwändiges Verwaltungsverfahren voraus. Wegen des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 Abs.1 SGB X) sollten Sie bis zu einer Entscheidung über Ihren Antrag normalerweise keiner anwaltlichen Hilfe benötigen.
Was aber, wenn
Und was, wenn nur durch eine vorläufige gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren erhebliche Nachteile abgewendet werden können?
Dann könnte sich Rechtsrat für Sie lohnen!
Sobald eine nachteilige Verwaltungsentscheidung gegen Sie ergeht, spätestens nach einem abschlägigen Widerspruchsbescheid sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten! Oft ist der Weg zum Gericht in diesen Fällen unvermeidbar.
Zwar dürfen Sie sich vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten, vor denen Sozialleistungen einzuklagen sind, erstinstanzlich selbst vertreten, aber die Erfahrung zeigt, dass man sich mit der beklagten Behörde nie "auf Augenhöhe" befindet.
Mein Anliegen und meine Leistung für Sie ist, zunächst über das Bestehen oder auch Nichtbestehen eines Sozialleistungsanspruchs zu beraten, um dann dessen Durchsetzung zum Erfolg zu verhelfen.
!! Die hier über das Sozialrecht gegebenen Hinweise und Erläuterungen erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ersetzen sie eine persönliche Beratung. Auch können sich die Informationen nie auf Ihren konkreten Einzelfall beziehen, daher eignen sie sich nicht zur Herleitung von Ansprüchen gegen einen Sozialleistungsträger oder gar gegen mich!!